Wir werden vom Gericht für Menschen bestellt, die Hilfen bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Angelegenheiten benötigen. Dabei legen wir unser Hauptaugenmerk auf Beratung und Unterstützung, um gemeinsam individuell passende Lösungen zu finden. Im Einzelfall können wir auch vertretend tätig werden.
Als Betreuer sind wir aber keine Wundermenschen, die rund um die Uhr arbeiten und nie Urlaub brauchen. Wir sind kein Arzt und kein Psychologe, keine Pflegekraft und kein Taxiunternehmen. Wir können auch kein Geld im Keller drucken und keine Behörden beschleunigen.
Es ist nicht immer leicht, bei knappen Kassen und sozialem Druck allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Seien Sie aber versichert, dass wir unser Bestes geben und stets im Interesse unserer Klienten handeln. Bei vernünftiger und sachlicher Kommunikation gibt es immer eine Lösung, die wir gern mit allen zusammen finden, mit denen wir arbeiten.
Vorsorgevollmachten bei privater Mandatierung
Verfahrenspflegschaften im Auftrag der Amtsgerichte Memmingen, Kempten und Sonthofen
Vormundschaften für Kinder und Jugendliche bei Ausfall des Sorgeberechtigten nach § 1773 BG
Sie wollen mehr wissen über Betreuungen? Wenn Sie mit Google suchen, stoßen Sie auch auf kritische Berichte. Das wundert uns nicht: Überall gibt es schwarze Schafe und Journalisten berichten gern aus der Sicht von Betroffenen. Die Aufgaben und die oftmals engen Grenzen von Betreuern sind dagegen nicht in wenigen Worten zu beschreiben. Wir empfehlen Ihnen zur weiteren Information die folgenden Link-Tipps.
Bundesjustizministerium
Informationen zu Betreuung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, etc.
Bundesverband der Berufsbetreuer/innen
Politik und Rechtliches rund um die Betreuung durch hauptamtliche Betreuuer.
Qualitätsregister des BdB
Jochen Halbreiter und Jovo Kovacevic sind vom Qualitätsregister des BdB für ihre Arbeit zertifiziert.
Bayern 2: „Dürfen geistig Behinderte heiraten?“
Sendereihe „Notizbuch“ vom 30. September 2014, 10:05 bis 12:00 Uhr auf Bayern 2